Weiter Informationen zu dem Polder Bodenheim/Laubenheim finden Sie auf der Internetseite der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd.
Quelle der Grafiken und Texte ist ebenfalls die SGD-Süd

Im Rahmen von internationalen Vereinbarungen und Abkommen verpflichteten sich die Rheinanliegerstaaten den Hochwasserschutz durch Bereitstellung von Rückhalteräumen zu verbessern mit dem Ziel, eine 200-jährliche Hochwassersicherheit wie vor dem Staustufenbau wieder zu erreichen. Wesentliche Elemente dieser umfassenden Hochwasserschutzkonzeption sind Deichrückverlegungen, Wiederanschluss ehemaliger Altarme und Auen sowie der Bau von Hochwasserrückhalteräumen (sog. Poldern).
Bei extremen Hochwasserereignissen werden die eingedeichten Flächen geflutet, um die Hochwasserspitze des Rheinabflusses zu kappen.
Einen derartigen Polder stellt die rund 6,8 Mio. m³ fassende Hochwasserrückhaltung Bodenheim/ Laubenheim südlich von Mainz dar. Statistisch betrachtet wird die Hochwasserrückhaltung etwa fünfmal in 100 Jahren geflutet, wobei die Einstaudauer in Abhängigkeit der Hochwasserwelle des Rheines im Bereich weniger Tage bis einiger Wochen schwankt.
Grundgedanke der gesteuerten Hochwasserrückhaltung ist es, Überflutungen auf Flächen mit möglichst geringen Auswirkungen auf die Umwelt zu beschränken und durch gezielten Einsatz ein Höchstmaß an Minderung des Hochwasserscheitels zu erreichen. Demnach ist die Verhinderung unkontrollierter Überflutungen der Oberrheinniederung mit sehr großen materiellen Schäden, aber auch mit kaum abschätzbaren Folgeschäden für den Naturhaushalt, das weitreichende Ziel des Vorhabens.

Bei der Herstellung der Hochwasserrückhaltung Bodenheim/ Laubenheim werden die folgende wesentlichen Punkte beachtet: