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Weitere Informationen

Weiter Informationen zu dem Polder Bodenheim/Laubenheim finden Sie auf der Internetseite der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd.

Hochwasser-Rückhaltung

Quelle der Grafiken und Texte ist ebenfalls die SGD-Süd

Hochwasserrückhaltung Bodenheim/Laubenheim

Im Rahmen von internationalen Vereinbarungen und Abkommen verpflichteten sich die Rheinanliegerstaaten den Hochwasserschutz durch Bereitstellung von Rückhalteräumen zu verbessern mit dem Ziel, eine 200-jährliche Hochwassersicherheit wie vor dem Staustufenbau wieder zu erreichen. Wesentliche Elemente dieser umfassenden Hochwasserschutzkonzeption sind Deichrückverlegungen, Wiederanschluss ehemaliger Altarme und Auen sowie der Bau von Hochwasserrückhalteräumen (sog. Poldern).

Bei extremen Hochwasserereignissen werden die eingedeichten Flächen geflutet, um die Hochwasserspitze des Rheinabflusses zu kappen.

Einen derartigen Polder stellt die rund 6,8 Mio. m³ fassende Hochwasserrückhaltung Bodenheim/ Laubenheim südlich von Mainz dar. Statistisch betrachtet wird die Hochwasserrückhaltung etwa fünfmal in 100 Jahren geflutet, wobei die Einstaudauer in Abhängigkeit der Hochwasserwelle des Rheines im Bereich weniger Tage bis einiger Wochen schwankt.

Grundgedanke der gesteuerten Hochwasserrückhaltung ist es, Überflutungen auf Flächen mit möglichst geringen Auswirkungen auf die Umwelt zu beschränken und durch gezielten Einsatz ein Höchstmaß an Minderung des Hochwasserscheitels zu erreichen. Demnach ist die Verhinderung unkontrollierter Überflutungen der Oberrheinniederung mit sehr großen materiellen Schäden, aber auch mit kaum abschätzbaren Folgeschäden für den Naturhaushalt, das weitreichende Ziel des Vorhabens.

Bauverlauf

Bei der Herstellung der Hochwasserrückhaltung Bodenheim/ Laubenheim werden die folgende wesentlichen Punkte beachtet:

  • Der Hochwasserschutz und die Ableitung von Oberflächenwasser wird zu jedem Zeitpunkt gewährleistet.
  • In Querungsbereichen Gräben/ Deiche, einschließlich Leitgraben und Eichelsbach, kann der Deich erst dann errichtet werden, wenn die entsprechenden Siele und Durchlässe fertig gestellt sind.
  • Der Verkehr auf der B 9 und der L 413 wird aufrecht erhalten.
  • Das bestehende Schöpfwerk kann erst dann stillgelegt und rückgebaut werden, wenn das neue Schöpfwerk Bodenheim fertig gestellt und in Betrieb genommen worden ist.
  • Baumaterialien (vor allem für den Deichbau) können auf der Straße über die B 9 und die L 413 zur Baustelle gebracht werden. Die Baustelle wird deshalb zweckmäßigerweise von Süden (zukünftiges Gewerbegebiet Bodenheim) erschlossen. Werden Baumaterialien auf der Wasserstraße angeliefert, ist in Abstimmung mit dem Wasser- und Schifffahrtsamt Mannheim ein bauzeitlicher Anleger im Bereich des Ein- und Auslassbauwerks anzuordnen.
  • Für Baustelleneinrichtungsflächen stehen die zukünftige Deichtrasse sowie im Bereich des Ein- und Auslassbauwerks der Straßendamm (zwischen Ableitung und zukünftigem Bauwerk) sowie weitere Flächen am neuen Schöpfwerk Bodenheim sowie im nördlichen Polderbereich zur Verfügung.