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Gravierende Schäden am historischen Rathaus in Bodenheim

Das Rathaus der Ortsgemeinde Bodenheim wurde im Jahr 2008 saniert. Unter anderem wurden dabei auch Arbeiten an der Außenfassade inkl. Fachwerk vorgenommen.
Nachdem auf der Giebelfassade, zum Rathausplatz und auf der Hofeinfahrt große Stücke Putz aus dem Fachwerkbereich ausgebrochen und herabgefallen sind, wurde das Rathaus zur Sicherung des Verkehrs eingerüstet und der Bereich um das Rathaus abgesperrt.

Nach erster Gutachteruntersuchung wurden massive Bausubstanzschäden an einem tragenden Hauptbalken sowie Mängel an den aufgebrachten Putzflächen zwischen den Fachwerkfächern festgestellt. Aus diesem Grund mussten die Büros des Ortsbürgermeisters und des Vorzimmers sowie das Archiv geräumt werden. Die Büros befinden sich seit Mitte Juni 2020 bis auf Weiteres in der Turn- und Gymnastikhalle „Im Bürgel“ (im 1. Stock), Uwe-Zeidler-Ring.

Der beauftragte Sachverständige der IHK Rheinhessen für Schäden und Gutachten, Herr Stefan Schäfer, informierte den Bau- und Planungsausschusses der Ortsgemeinde Bodenheim am 24.08.2020 nun über sein Gutachten zur genaueren Schadensermittlung und Instandsetzung der differierenden Schadensbereiche. Als Ursachen werden festgestellt:

  1. Fehler bei den Verputz- und Mauerwerksarbeiten während der Sanierung im Jahr 2008: Putz wurde falsch aufgebracht, zum Teil über das Fachwerkholz und auf der Wand flächig aufgetragen. Da die Materialien unterschiedlich auf Temperatur und Feuchtigkeit reagieren, entstanden Risse und Löcher. Die Verbindung zwischen Mauerwerk und Holz ist mangelhaft, Hohlstellen wurden nur überputzt.

  2. Nicht fachgerecht ausgeführte Klempner- und Zimmermannsarbeiten während der Sanierung im Jahr 2008: Das neu eingebaute Holz war zu feucht und schrumpfte im Laufe der Zeit. Ältere erkennbare Holzschäden wurden nicht beseitigt.
    Der Zustand an manchen Fenstern sei „verheerend“ durch unsachgemäße Klempnerarbeiten.

  3. Darüber hinaus wurden als gravierende Fehler ermittelt:
    Falscher Verputz, nicht fachgerechte Ergänzung eines Deckenbalkens. Ein Stützbalken ist zu schwach und führte wegen der hohen Last des Archivs zu Verformungen der Wand (statisch notwendige Stützmaßnahmen mussten sofort ergriffen werden).



Der Gutachter geht von Kosten in Höhe von 360 000 Euro zuzüglich des Materials aus und einer Sanierungsdauer von einem halben Jahr. Nur wenige qualifizierte Fachfirmen sind in diesem Bereich (insbesondere bezüglich des Denkmalschutzes) tätig, die zudem ausgelastet seien.

Die Sanierungsarbeiten sollen im Frühjahr 2021 beginnen und umfassen folgende Maßnahmen in Einzelnen: Entfernung aller Putzflächen der Fassade, Prüfung und Instandsetzung der Ausfachungen, schlagregendichte Reparatur der Fachwerkverbindungen und -hölzer, Aufarbeitung der Fensterelemente, Erneuerung der Klempnerarbeiten an den Fenstern, Verputzer- und Malerarbeiten, Sanierung der Schadstellen im Innern.

In der Sitzung machte Ortsbürgermeister Thomas Becker-Theilig deutlich, dass für die fehlerhaften Arbeiten im Jahr 2008 wegen verstrichener Gewährleistungsfristen niemand mehr belangt werden kann, weder die ausführenden Bauunternehmen noch das für die Bauleitung verantwortliche Architekturbüro. Die damalige Verwaltung und Verbandsgemeindeverwaltung mussten sich auf die ausführenden Fachleute verlassen. Ein Zeit- und Finanzierungskonzept soll entwickelt werden. Ab wann die Ortsgemeinde-Verwaltung das Gebäude wieder beziehen kann, muss noch beraten werden.

Artikel verfasst: 04.09.2020