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Geplanten Natur-Kinder-Gruppe im „Traumgarten“

Bürger-Information der Gemeinde Bodenheim zur aktuellen öffentlichen Diskussion zur geplanten Natur-Kinder-Gruppe im „Traumgarten“

Die zurzeit massiv in die Öffentlichkeit getragene Kritik und insbesondere die größtenteils unrichtigen Behauptungen zum geplanten Standort der Natur-Kindergruppe veranlassen mich als Ortsbürgermeister hiermit an die breite Bodenheimer Öffentlichkeit zu treten. Die von den Kritikern des geplanten Standortes durchaus geschickt vorgetragene Argumente basieren jedoch größtenteils auf völlig falschen (nicht von der Gemeinde stammenden) Annahmen, setzen das gleichermaßen auf den Erhalt des Naturraumes „Traumgarten“ und das auf ein naturpädagogisch ausgelegte Konzept so in ein völlig falsches Licht.

Ich habe in meiner Funktion als Ortsbürgermeister seit Jahren stets unter Beweis stellen können, dass ich getroffene Zusagen einhalte. Es dürfte auch bekannt sein, dass ich viel Wert auf den Erhalt, die Förderung der natürlichen Ressourcen und der ökologischen Vielfalt lege sowie wichtige Beiträge zu einer grüneren Gemeinde geleistet habe.
So haben wir auch bei der Planung der Natur-Kinder-Gruppe im Naturraum des Traumgartens besonders großen Wert auf die vorgenannten Leitbilder gelegt. Mit den folgenden Ausführungen hoffen wir nun auch diejenigen zu erreichen und von unserem Konzept überzeugen zu können, die auf der Grundlage von Falschinformationen falsche Schlüsse gezogen haben.

In den letzten Wochen haben wir viele Bürgergespräche geführt und sehr gut zugehört. Die uns hierbei gestellten Fragen sollen mit den nachfolgend formulierten Antworten bei allen interessierten Bürgern für Klarheit sorgen und zur Versachlichung beitragen:

1. Worum geht es insgesamt?


Die Gemeinde Bodenheim hat in seinen Gremien im Jahre 2017 dem KiTa-Standort-Konzept mit dem Neubau von zwei neuen KiTas an zwei neuen Standorten (im Gewerbegebiet „Bürgel“ und am „Leidheckenweg“), der baulichen Erweiterung zweier bestehender KiTas (KiTas „Schatzkiste“ und „Wühlmäuse“) sowie der Errichtung einer Naturkinder-Gruppe einstimmig zugestimmt. Damit folgt das Konzept unserer Pflicht zur Sicherstellung ausreichender KiTa-Betreuungsplätze einerseits. Durch die geplante Verteilung der KiTa-Einrichtungen ergibt sich andererseits eine sinnvolle gleichmäßige räumliche Anordnung über das gesamte Gemeindegebiet. Die zeitnahe Realisierung der Natur-Kinder-Gruppe ist wichtiger „Pfeiler“ des Gesamt-Konzeptes zur gesetzlichen Sicherstellung der örtlichen KiTa-Betreuung.

Der Vorwurf, die Gemeinde handele planlos und ‘gestückelt‘, ist somit haltlos!

2. Wie kam der Entschluss für den Standort der Natur-Kinder-Gruppe zustande, wer war daran beteiligt?


Die Gemeinde beschäftigt sich seit Sommer/Herbst 2017 mit der Thematik einer Natur-Kinder-Gruppe. Von dem anfänglich alleine betrachteten und favorisierten Standort in den drei gemeindeeigenen Schrebergärten am Dollespark muss man nach kritischer Betrachtung durch die übergeordneter Fachbehörden inzwischen leider Abstand nehmen.

Unter starker Beteiligung der KiTa-Leitungsteams und insbesondere unter Teilnahme des naturpädagogisch ausgebildetem Fachpersonals, unter Einbindung der Spielleitplanung sowie unter Leitung des zuständigen Beigeordneten Johannes Schöller bildete sich eine Findungskommission mit dem Auftrag weitere in Frage kommende Standorte für eine Natur-Kinder-Gruppe zu finden und zu bewerten.

Insgesamt wurden sechs in Frage kommende Standorte untersucht. In der finalen Standortbewertung empfahl die Kommission dem Gemeinderat einstimmig den „Traumgarten“ als geeignetsten Standort für die Errichtung einer Natur-Kinder-Gruppe.

3. Wie ist der aktuelle Verfahrens- und Planungsstand und wie ist die weitere Verfahrensweise?


Trotz der Standortempfehlung für den Standort „Traumgarten“ steht das Verfahren formal noch ganz am Anfang.

Der Gemeinderat hat sich mit Ratsbeschluss am 20.3.2018 grundsätzlich der Empfehlung der Kommission mit dem Aufstellungsbeschluss (=Absichtserklärung) angeschlossen und in der letzten Sitzung des Rates vor der Sommerpause am 11.6.2018 das Planungsbüro Dörhöfer mit der Gesamtplanung beauftragt. Anfang September wollen wir der Öffentlichkeit diese Ergebnisse in einer öffentlichen Bürgerversammlung das Planungsvorhaben vorstellen und an der Planung beteiligen.

4. Hätte die Öffentlichkeit nicht noch früher am Verfahren beteiligt werden können?


Bereits am 9.5.2018 wurden alle unmittelbaren Nachbaranlieger aus dem südlichen Bereich der Kapellenstraße und der Klara-Mayer-Straße zu einer Informationsveranstaltung im Rathaus über die grundsätzliche Absicht des Vorhabens informiert. Es liegt in der Natur der Sache, dass wir weder zu dieser Anliegerversammlung noch in der Einwohnerfragestunde der Ratssitzung vom 11.06.2018 keine detailliertere Planungsinhalte präsentieren konnten. Der Vorwurf, die Gemeinde informiere zu spät, halte bewusst Informationen zurück und informiere nur spärlich, ist definitiv falsch. Zumal alle Sitzungen –auch die der Fachausschüsse für jeden Bürger(in) öffentlich zugänglich sind.

Eine noch frühere aktive öffentliche Einbindung war definitiv möglich, zumal die vorangegangene Standortsuche –und bewertung mit dem KiTa-Fachpersonal als interne Vorbereitungsphase zu betrachten ist.

5. Wie ist der baurechtliche Status der geplanten Standortfläche?


Das Planungs-Areal der Parzelle weist eine Fläche von ca. 8.700 qm auf und liegt formal gesehen im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Kapelle 4. Änderung“. Die Nutzung bzw. die Zweckbestimmung ist als „öffentliche Grünfläche“ festgeschrieben. Im Gegensatz zum nordwestlich sich fortsetzenden separaten „Traumgarten“-Areal liegt auf dem geplanten „südöstlichen“ Traumgarten-Areal trotz gegenteiliger Behauptungen keine ökologische Ausgleichsfunktion, auch kein artenschutzrechtlicher Schutzstatus vor.

Nichts desto trotz werden wir auch das vorgesehene Plangebiet auf alle natur- und artenschutzrechtlichen Belange untersuchen, das Vorhaben hinsichtlich seiner Verträglichkeit für Natur und Umwelt bewerten und ggf. die sich hieraus ergebenden ökologischen Schutzmaßnahmen umsetzen. Die entsprechenden artenschutzspezifischen Beauftragungen hierzu sind bereits erteilt.

6. Warum muss überhaupt der Bebauungsplan geändert werden?


Die Errichtung selbst einer klein geplanten Natur-Kinder-Gruppe bedeutet eine von der Zweckbestimmung „Öffentliche Grünfläche“ abweichende Nutzung. Diese Änderung muss in der Plandarstellung des Bebauungsplanes z.B. mit einem Symbol für Kinder gekennzeichnet werden.

Dies gilt entgegen der irrigen Annahme der Kritiker auch für den Fall, dass die geplante Natur-Kinder-Gruppe nur mit einem Bauwagenkonzept ausgestattet wird.

7. Wie muss man sich die geplante Natur-Kinder-Gruppe konkret vorstellen?


Es ist vorgesehen die Natur-Kinder-Gruppe für 20 Kinder ab 3 Jahren für die Zeit von Mo. bis Freitag von 7:30 Uhr bis 14 Uhr für die Kinder anzubieten. Das Interesse hierfür wurde abgefragt und ist groß. Die bislang geplante Blockhütte sieht eine Grundfläche von max. 40 qm plus 20 qm überdachter Vorfläche (insgesamt 60 qm) vor. Diese Blockhütte dient für die Kinder und das Betreuungspersonal lediglich als Schutzhütte bei besonders widrigen Witterungsbedingungen und als Unterstellmöglichkeit für die täglich benötigten Utensilien. Die vorgesehenen Toiletten sind in der Schutzhütte vorgesehen. Komplettiert wird die Einrichtung nur noch durch eine Teeküche.

Die hierfür benötigten Ver- und Entsorgungsleitungen für Strom, Wasser und Abwasser werden durch Grabung herangeführt. Von der Grabungstrasse wird man nach wenigen Wochen nichts mehr erkennen.

Auf eine Umzäunung wird gänzlich verzichtet. Die Kinder halten sich ansonsten ganzjährig im Freien auf und sollen im Einklang mit dem vorhandenen Naturraum leben und daran lernen. Die Errichtung von Spielgeräten auf dem Areal ist definitiv nicht vorgesehen.

Die geplante Natur-Kinder-Gruppe wird als KiTa-Außenstelle der künftigen KiTa „Leidheckenweg“ geplant und angeschlossen.

Das naturpädagogische Konzept sieht u.a. projektbezogenes Arbeiten und insbesondere die Durchführung von täglichen Streifzügen durch das großzügige naturnahe Areal vor. Der sensible Umgang mit dem im Areal vorhandenen Naturvorkommen ist u.a. ein Lernziel.

8. Wo genau soll die Blockhütte stehen? Wie sieht es mit den notwendigen Pkw-Stellplätzen, der Feuerwehrzufahrt und der Befestigung der Zuwegung aus? Hier fallen doch weitere Flächen im Traumgarten dem Vorhaben zum Opfer?


Die geplante Schutzhütte soll am nördlichen Ende auf einer lichten Wiesenfläche in der Nähe des vorhandenen Baumhauses errichtet werden. Das ist die Empfehlung des Artenschutzgutachters, der in diesem Bereich den geringsten Eingriff für die Natur und den Artenschutz (z.B. Zauneidechsen) festgestellt hat.

Die Stellplätze werden außerhalb des Areals im direkten Nahbereich der vorhandenen Straßen erstellt. Eine Feuerwehrzufahrt wird nach bereits vorliegender Auskunft des Brandschutzbeauftragten nicht benötigt. Die bereits vorhandenen Trittpfade können weiterhin als Zuwegung ohne weitere Befestigung genutzt werden. Bei der Fundamentierung der Schutzhütte soll so wenig wie möglich auf Betonmaterial zurückgegriffen werden. Somit beschränkt sich nach jetzigem Stand der Eingriff auf max. 60 qm. Bezogen auf die Gesamtfläche von 8.700 qm bedeutet dies einen flächenbezogenen Eingriff von unter 0,7%. Nach unserer Meinung ist dies als absolut gering einzustufen!

9. Das Areal stand bislang allen Kindern zum Spielen zur Verfügung. Auch die Kinder der BUND-Naturgruppe nutzen dieses Areal regelmäßig für deren naturpädagogische Arbeit. Bedeutet das Vorhaben für beide vorgenannten Gruppen Einschränkungen?


Nein, keineswegs!! Sowohl die Verantwortlichen der Bodenheimer Spielleitplanung als auch die BUND-Verantwortlichen wurden bereits in die Planungen mit einbezogen. Beide befürworten es und sprechen sich für dieses Vorhaben aus. Das Areal war bisher für Kinder ab 6 Jahre vorgesehen und wird nunmehr auch den Kindern ab 3 Jahren mit Begleitung von pädagogischem Fachpersonal zur Verfügung stehen. Man kommt sich nicht zeitlich und damit sonst auch gar nicht „ins Gehege“ - im Gegenteil. Gemeinsame Projekte sind beidseitig erwünscht und geplant.

10. Es besteht der Vorwurf, dass die Gemeinde dieses von den Eigentümern des Baugebietes Kapelle „eingeworfene“ und zur Verfügung gestellte Gelände entgegen der Zusicherung nunmehr für eigene Zwecke einverleibt und daraus Profit abschöpft?


Richtig ist, dass diese Fläche von den damaligen Eigentümern als öffentliche Gemeinbedarfsfläche „eingeworfen“ wurde. Diese an die Gemeinde zugefallene Fläche wurde als öffentliche Grünfläche gewidmet (siehe auch unter 5. und 6.) und sollte von der Gemeinde nie für Bebauungszwecke im Sinne einer vermarktungsfähigen Wohnbebauung umgewidmet werden.
Zum Einen wurden die damaligen Grundstückseigentümer des Traumgarten-Areals wie alle anderen Grundstückseigentümer im Bebauungsgebiet Kapelle durch Zuteilung mit entsprechend wertvollem Wohnbauland entschädigt. Mit der Nutzung dieser kleinen Teilfläche von 60 qm für die geplante Natur-Kinder-Gruppe stellt die Gemeinde diese Fläche der Allgemeinheit für die Kinderbetreuung zur Verfügung. Damit hält sich die Gemeinde an die damalige Zusicherung diese Fläche nicht durch vermarktungsfähige Wohnbebauung umzuwidmen. Denn die Nutzung dieser 60 qm großen Fläche für die gemeindliche Kinderbetreuung hat rein gar nichts mit der Umwidmung in Wohnraum zu tun.

11. Warum wurde bei der damaligen Baugebietsplanung des Wohngebietes Kapelle dort keine KiTa vorgesehen? Dies hätte so manchen heute vorhandenen Engpass bei der KiTas vermieden und würde die jetzige Diskussion erübrigen?


Dies ist eine gute und richtige Frage … die jedoch einer umfangreicheren Erläuterung bedarf!

Der Entscheidungsprozess zum Zustandekommen der Gesamt-Realisierung für die drei Bauabschnitte Kapelle-Leidhecke-Ahlen und für die Ortsrandstraße liegt bereits Jahrzehnte zurück und war damals wohl ein ganz, ganz schwieriges und sehr komplexes Thema. Nur durch einen schwer erarbeiteten Kompromiss aller beteiligten Grundstückseigentümer einigte man sich mit der Gemeinde darauf, dass neben den Grundstückseigentümern der drei Bauabschnitte, auch die parallel dazu liegenden Grundstückseigentümer entlang der Ortsrandstraße mit Zuteilungen von Bauland in den drei Bauabschnitten entschädigt wurden. Diese Regelungen wurden auch für die Friedhofserweiterung, für alle zwischen dem alten Ortskern und den drei Baugebieten liegenden Ausgleichs- und Artenschutzflächen und für besagte Fläche des Traumgartens (heutige öffentliche Grünfläche) getroffen. Dieser erzielte Kompromiss ermöglichte zwar die Realisierung der Gesamtplanung, erhöhte jedoch den Flächenabzug für alle Grundstückseigentümer erheblich, führte zu erheblichen Diskussionen und zu Verzögerungen. Man einigte sich sodann auf eine vertraglich fixierte Regelung mit einem maximalen Flächenabzug von max. 50%.

Eine Entscheidung in das Wohngebiet Kapelle eine KiTa zu errichten, hätte bei der Realisierung einer KiTa (mit ca. 2.500 qm) den Flächenabzug um weitere 1,7% erhöht. Nachweislich beträgt/betrug der Flächenabzug im Baugebiet 49,5%, ohne dass dort die seinerzeit durchaus diskutierte KiTa realisiert wurde. Mit der Realisierung einer KiTa im Wohngebiet Kapelle hätte der Flächenabzug 51,3 % betragen und somit wäre die Gesamtrealisierung des Gesamtvorhabens gescheitert.

Weiterhin waren die damaligen KiTa-Entwicklungszahlen rückläufig. Zudem baute die katholische Kirche in unmittelbarer Nähe zum Baugebiet Kapelle eine dreigruppige KiTa an dem sich die Gemeinde mit der Stellung des Grundstückes sowie ca. 600.000 € beteiligte. So entschieden sich die damaligen Ratsmitglieder gegen die zusätzliche Errichtung einer KiTa im Wohngebiet Kapelle.

Mit dem heutigen Wissen auch um die inzwischen völlig veränderte KiTa-„Welt“ könnte die damalige Entscheidung gegen eine weitere KiTa heute kritisch beurteilt werden. Der kritische Rückblick erklärt viele akut auftauchende Fragen, löst jedoch keine aktuellen und künftigen Probleme.
Ein neutraler Beobachter könnte zur aktuell öffentlich geäußerten Kritik der Nutzung des Traumgarten-Areals für die Natur-Kinder-Gruppe durch die Gemeinde durchaus (provokativ) argumentieren: Mit Hilfe der geplanten Natur-Kinder-Gruppe im Areal des Traumgartens wird die seinerzeit versäumte KiTa-Einrichtung zeitversetzt nachgeholt, ohne dass die damaligen bzw. heutigen Grundstückseigentümer einen realen Nachteil erleiden.

12. Steht die Errichtung der geplanten Natur-Kinder-Gruppe bei nur 20 KiTa-Plätzen nicht im völligen Missverhältnis zur Frage des Ressourcenverbrauchs für Flächenbedarf und zur Wirtschaftlichkeit?


Überhaupt nicht und dies belegen die nachfolgenden Zahlen:
a) Im Durchschnitt benötigt eine viergruppige KiTa mit einer Regelgruppengröße von 22 Kinder eine überbaute Gebäudefläche von ca. 350 qm. Dies entspricht einem Flächenverbrauch von ca. 16 qm je KiTa-Platz. Rechnet man noch das eingezäunte Außenspielgelände sowie die äußeren Funktionsflächen hinzu, kommt man auf einen Flächenbedarf von 23 qm je KiTa-Platz.
Dem stehen bei der Natur-Kinder-Gruppe eine überbaute Fläche von 60 qm zuzüglich 60 qm für vier Stellplätze (jedoch außerhalb des Plangebiets) mit einem Flächenverbrauch von 120 qm lediglich 3 qm je KiTa-Platz gegenüber. Auf eine Berücksichtigung des naturräumlichen Areals bei der Natur-Kinder-Gruppe wurde verzichtet, da das Areal uneingezäunt weiterhin ohne Einschränkungen der Öffentlichkeit bzw. den bisherigen Nutzergruppen zur Verfügung steht.
b) Im Durchschnitt kostet die Errichtung einer neuen KiTa-Gruppe (4-gruppig, 18 Kinder) ca. 650 Tsd. €. Dies entspricht einem Finanzvolumen von 36.000 € je KiTa-Platz. Noch nicht eingerechnet sind hier die Kosten für den Erwerb des Grundstücks.

Bei der geplanten Natur-Kinder-Gruppe für 20 Kinder gehen wir zurzeit von einem Gesamt-Finanzaufwand von ca. 120.000 € und damit mit 6.000 € je KiTa-Platz aus.
Der Vergleich der Kennzahlen spricht für sich!

Sicherlich können die KiTa-Plätze eines konventionellen KiTa-Einrichtung nicht mit der einer Natur-Kinder-Gruppe verglichen werden. Aber jeder in Anspruch genommene Natur-Kinder-Gruppe-Platze macht einen KiTa-Platz an anderer Stelle frei. Bei voller Ausnutzung sind dies eben am Ende 20 frei werdende KiTa-Plätze mit einem bedeutend geringeren Ressourcenverbrauch von Fläche und Finanzbedarf.

13. Gibt es tatsächlich keinen anderen Standort als den „Traumgarten“?


Es wurden fünf weitere Standorte von der Findungskommission untersucht. Am 19.6.2018 haben sich das Landesamt für Jugend und die zuständige Abteilung der Kreisverwaltung der Bodenheimer Standortfrage zur Einrichtung einer Natur-Kinder-Gruppe angenommen. Bei der Begehung wurde das Areal des Traumgartens als sehr geeignet eingestuft. Das Areal des Dollesparks würde dagegen die notwendige Betriebserlaubnis wegen der kleinen zur Verfügung stehenden Fläche und vor allem wegen der räumlichen Nähe zur intensiv betriebenen Landwirtschaft mit der dortigen Monokultur verweigert bekommen. Das auch immer wieder ins Spiel gebrachte Wiesengelände im Gewerbe-Areal in der Rheinallee in unmittelbarer Nähe zum Vereinsheim des Blasorchesters ist ebenso zu klein, liegt sehr nahe zur stark befahrenen Rheinallee und ist aus naturpädagogischer Sicht völlig ungeeignet. Außerdem lehnen wir einen weiteren KiTa-Standort in einem Gewerbegebiet (drei KiTa-Einrichtungen liegen bereits in Gewerbegebieten) aus grundsätzlichen Überlegungen und im Hinblick auf das einstimmig beschlossene KiTa-Standort-Konzept kategorisch ab.

Sie können mir glauben, dass wir auch bei der geplanten Natur-Kinder-Gruppe im Traumgarten die Ängste und Bedenken unserer Bürger ernst nehmen. Dies haben wir bei allen bisherigen Vorhaben unter Beweis gestellt. Es ist unsere Aufgabe die aufgeheizte Stimmung durch allumfassende Information zum Sachstand zu versachlichen. Wir wollen konstruktiv wirken, etwaige Missverständnisse auflösen und auf eine möglichst einvernehmliche Lösung hinarbeiten. Wir hoffen, wir konnten mit diesen sehr umfangreichen Erläuterungen unseren Beitrag dazu leisten.

In der letzten Ratssitzung vor den Ferien am 11. Juni 2018 wurde ich von der anwesenden Bürgerschaft/Anliegerschaft durchaus sorgenvoll befragt, ob die Gemeinde das Verfahren während der Sommer- und Urlaubszeit weiter vorantreiben werde. Hierzu antwortete ich, dass die Gemeinde mit Hinblick auf die bevorstehende Urlaubszeit dies nicht beabsichtige. Weiterhin wolle man ohne größere Einbindung der Öffentlichkeit auch keine „Fakten“ schaffen. Ohnehin sei nach den Sommerferien mit der Vorlage der beauftragten Planungsunterlagen eine öffentliche Bürgerversammlung vorgesehen.

In der Zwischenzeit hat sich nunmehr eine Interessensgemeinschaft gegründet, die sich gegen die Errichtung einer Natur-Kinder-Gruppe im Bereich des Traumgartens ausspricht. Im „Sozialen“-Netzwerk Facebook findet eine Kampagne gegen die Planung statt, es wurde ein Radiobeitrag gesendet, es wird durchaus erfolgreich eine Unterschriftsaktion durchgeführt. Die hierbei vorgebrachten Darstellungen und Behauptungen wurden durchaus geschickt und recht professionell aufbereitet. Der kritischen Bürger- und Anliegerschaft steht es durchaus zu eine zeitliche „Lücke“ oder auch das Vakuum von Sommerferien für sich und seine Interessen geschickt zu nutzen. Dann aber bitte mit wahren und belastbaren Zahlen. Weiterhin darf es dann im Umkehrschluss nicht dazu kommen, dass der Gemeinde Vorwürfe einer unzureichenden und zu späten Informationspolitik gemacht werden.

Wir betonen aber auch, dass sowohl die Planer, als auch die ehrenamtlich tätigen Beigeordnete und der Bürgermeister mitsamt Familien sich die Sommerferien durchaus verdient haben.
Wir erlauben uns hier nochmals den Hinweis, dass sich die Gemeinde derzeit die anspruchsvolle Anforderung gestellt hat für Bodenheim zeitnah ein nachhaltiges KiTa-Standort-Konzept zu realisieren, um der gesetzlichen Pflicht zur Schaffung ausreichender KiTa-Plätze zu erfüllen. Hier befinden wir uns gemeinsam mit unseren engagierten und ständig wachsenden KiTa-Teams auf wirklich gutem Wege.

Wir können belegen, dass der „Traumgarten“ der einzig ernsthaft in Frage kommende Standort einer Natur-Kinder-Gruppe ist. Sollte dieser Standort nicht durchsetzbar, nicht gewollt und machbar sein, so werden genau diese 20 bereits eingeplanten KiTa-Plätze im Gesamtkonzept fehlen. So ehrlich müssen wir sein! An dieser Wahrheit werden wir –die gesamte Gemeinde- nicht vorbei kommen.

Wir hoffen, dass wir Ihnen unsere Argumente verständlich näher bringen konnten und bitten um Ihr Vertrauen und Ihre Unterstützung für unser Konzept:
Unser Traumgarten für die Kinder

Wir leben in einer lebendigen Gemeinde mit einer bislang gesunden Streitkultur. Für die nächsten Wochen erhoffen wir uns –trotz aller gegensätzlicher Meinungen- einen sachbezogenen und ehrlichen Meinungsaustausch und vor allem einen respektvollen und ehrlichen Umgang miteinander.
Hiermit laden wir Sie zur Thematik der geplanten Natur-Kinder-Gruppe am Standort „Traumgarten“ zu einer öffentlichen Bürgerversammlung ein. Wir wollen Ihnen unser Vorhaben persönlich vorstellen und Ihnen die Gelegenheit geben sich aktiv an der Diskussion zu beteiligen und ggf. Ihre Anregungen entgegennehmen. Deshalb freuen wir uns über Ihre Teilnahme:

Samstag, 8. September 2018, 10 Uhr, im Areal „Traumgarten“
(südlicher Bereich der Kapellenstraße)

Wir freuen uns auf SIE!


Ortsbürgermeister
Thomas Becker-Theilig

Beigeordneter für KiTa-Angelegenheiten
Johannes Schöller

Artikel verfasst: 31.08.2018