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Einschränkungen bei Beerdigungen

Zur Eindämmung des Corona-Virus und auf Grund auferlegter Allgemein-Verfügungen sind wir leider gezwungen Einschränkungen bei den Bestattungs-Zeremonien mit sofortiger Wirkung „bis auf Weiteres“ vorzunehmen:

1. An der Zeremonie in der Trauerhalle sollen nur die engsten Verwandten teilnehmen (z.B. 10 Personen).
2. Der erweiterte Kreis der Trauernden kann der Trauer-Zeremonie im angrenzenden beschallten Außenbereich beiwohnen.
3. In Anlehnung an die Handhabung der Stadt Mainz muss der Personenkreis der Gesamt-Trauergemeinde auch bei der abschließenden Beerdigungs-Zeremonie am Grab auf 30 Personen beschränkt werden.
4. Bei der Erteilung der Bestattungsgenehmigung sind diese Regelungen gegenüber den Angehörigen und dem Bestatter mitzuteilen. Des Weiteren sollten die Hinterbliebenen gebeten werden in etwaigen Traueranzeigen darauf hinzuweisen.

Die Ortsgemeinde Bodenheim bittet darum, die aktuellen Vorsorge- und Hygieneempfehlungen zu beachten. Bitte halten Sie vor allem ausreichenden Sicherheits-Abstand zu den Sie umgebenden Personen.

Artikel verfasst: 17.03.2020