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Substanzerhalt der gemeindeeigenen Straßen

Schadensbild von Asphaltrissen und -fugen vor der Sanierung
Schadensbild von Asphaltrissen und -fugen vor der Sanierung
Asphaltbelag nach der Riss- und Fugensanierun
Asphaltbelag nach der Riss- und Fugensanierun

Hinweise auf Sanierungsarbeiten auf unseren asphaltierten Verkehrsflächen

Bereits vor einigen Jahren wurden in etlichen ausgewählten Bodenheimer Gemeindestraßen vorhandene Spannungsrisse oder aufklaffende Fugen an ehemaligen Grabungen mit einer speziellem Fugen- und Riss-Sanierungsmethode verschlossen. Das seinerzeit insbesondere im großen Wohnquartier zwischen Kapellen-, Schiller- und Wormser Straße durchgeführte Verfahren erzielte in der Bevölkerung eine gute Resonanz. Vor allem: Die noch heute bestehende Qualität des Fugenverschlusses kann als Erfolg gewertet werden.

Dieses Verfahren wurde nunmehr im östlichen Bodenheimer Ortsbereich fortgesetzt. Das von der Gemeinde beauftragte Unternehmen war von einem anderen Einsatzort kurzfristig aus dem verregneten Baden-Württemberg in unsere trockene Region gewechselt bzw. angerückt. Über zwei Tage hinweg wurden östlich der Bahnlinie fast 10.000 laufende Meter offenstehende Asphalt-Risse und aufklaffende Asphaltfugen verschlossen. Das Sanierungsverfahren umfasst die Vorbehandlung der Risse mit der Entfernung von Fremdstoffen (Staub, Bewuchs), dem Vorerhitzen, dem Verfüllen der Risse/Fugen mit heißem bzw. flüssigem Bitumenverguss mittels Lanzen sowie die Abstreuung mit Splitt.

Mit dem nachhaltigen Verschluss der bislang offenen Risse und Fugen in den Straßen-Asphaltoberflächen wird ein Eindringen von Niederschlagswasser sowie das Einwirken der zerstörerischen Kraft bei gleichzeitigem Frost verhindert. Diese Sanierungsmethode erreicht bei rechtzeitigem Einsatz mit relativ „kleinem Geld“, dass die Lebensdauer vieler Straßenzüge erheblich verlängert wird. Denn die Vermeidung einer unnötig vorzeitigen grundhaften Sanierung ist erklärtes Ziel der Gemeindeverwaltung. Damit soll für einen Teil der Gemeindestraßen eine sich zwangsweise ergebende Beitragserhebung für die Ausbaukosten zumindest hinausgezögert werden.

Bei den Verkehrsteilnehmern und Anliegern bitte ich wegen etwaiger Behinderung und Belästigung während der Sanierungsarbeiten um Verständnis.

Ortsbürgermeister Thomas Becker-Theilig

Artikel verfasst: 05.09.2017