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Betretungsregeln

  • Der Besuch eines jüdischen Friedhofes ist am Schabbat (Sonnenuntergang am Freitagabend bis Sonnenuntergang am Samstagabend) sowie an bestimmten jüdischen (israelitischen) Feiertagen nicht gestattet.
    Diese sind insbesondere: Pessach (April), Schawuoth (Mai/Juni), Fasten 9. AW (Juli/August), Rosch Haschana (September), Jom Kippur (September/Oktober), Sukkoth (September/Oktober), Schemini Azereth (Oktober), Simchat Thora (Oktober).
    Jüdische Feiertage beginnen jeweils am Vorabend mit dem Sonnenuntergang.
  • Besucher tragen angemessene Kleidung (keine kurzen Hosen, keine schulterfreie Bekleidung).
  • Männliche Besucher - ab dem Alter von ca. 13 Jahren - tragen eine Kopfbedeckung (Hut oder Kippa) auch dann, wenn sie selbst keine Juden sind.
  • Rauchen, Essen und Trinken sind auf dem Friedhof nicht gestattet.
  • Grabstätten dürfen nicht betreten oder als Sitzgelegenheit benutzt werden.
  • Die Würde des Ortes ist zu wahren.
  • Kränze, Blumen und Blumengebinde sind nicht üblich. Will man den Verstorbenen ehren, legt man einen kleinen Stein auf sein Grab/seinen Grabstein.
  • Tiere dürfen nicht mitgeführt werden.
  • Zielloses Spazierengehen ist nicht gestattet