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Alter Jüdischer Friedhof

Der jüdische Friedhof in Bodenheim liegt wie auch anderwärts außerhalb des Ortes und diente seit 1883 der jüdischen Gemeinde als Begräbnisstätte. Die 40 Grabsteine, die man hier vorfindet, stammen aus dem 19. und 20. Jahrhundert, überwiegend hebräisch und deutsch beschriftet. Es ist anzunehmen, dass schon im Mittelalter Juden in Bodenheim lebten. Im Jahre 1853 bestand die jüdische Gemeinde aus 118 Personen. Das Judenviertel befand sich aller Vorraussicht nach in der heutigen Obergasse.
Die einstige Synagoge wurde 1835 nach Plänen des Großherzöglichen Kreisbaumeisters Wetter (Mainz) fertiggestellt und ihrer Bestimmung übergeben. Von der jüdischen Vergangenheit ist außer dem Friedhof nichts erhalten geblieben.

Betretungsregeln

  • Der Besuch eines jüdischen Friedhofes ist am Schabbat (Sonnenuntergang am Freitagabend bis Sonnenuntergang am Samstagabend) sowie an bestimmten jüdischen (israelitischen) Feiertagen nicht gestattet.
    Diese sind insbesondere: Pessach (April), Schawuoth (Mai/Juni), Fasten 9. AW (Juli/August), Rosch Haschana (September), Jom Kippur (September/Oktober), Sukkoth (September/Oktober), Schemini Azereth (Oktober), Simchat Thora (Oktober).
    Jüdische Feiertage beginnen jeweils am Vorabend mit dem Sonnenuntergang.
  • Besucher tragen angemessene Kleidung (keine kurzen Hosen, keine schulterfreie Bekleidung).
  • Männliche Besucher - ab dem Alter von ca. 13 Jahren - tragen eine Kopfbedeckung (Hut oder Kippa) auch dann, wenn sie selbst keine Juden sind.
  • Rauchen, Essen und Trinken sind auf dem Friedhof nicht gestattet.
  • Grabstätten dürfen nicht betreten oder als Sitzgelegenheit benutzt werden.
  • Die Würde des Ortes ist zu wahren.
  • Kränze, Blumen und Blumengebinde sind nicht üblich. Will man den Verstorbenen ehren, legt man einen kleinen Stein auf sein Grab/seinen Grabstein.
  • Tiere dürfen nicht mitgeführt werden.
  • Zielloses Spazierengehen ist nicht gestattet